Geschäftsbedingungen für Aussteller

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller/in

  1. Anmeldung
    1.  Die Anmeldung zur Afro-Ruhr Festival erfolgt auf dem Vordruck „Standanmeldung“. Der Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an das Afro-Ruhr Festival, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist.
    2. Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die Geschäfts und Teilnahmebedingungen als verbindlich an. Er hat dafür einzustehen, dass auch von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten.
    3. “Haare flechten” muss separat angemeldet sein.
  2. Vertragsschluss
    1. Über die Annahme des Angebotes entscheidet der Veranstalter durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.
    2. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist.
  3. Standzuteilung
    1. Der Aussteller bekommt vom Veranstalter einen Platz zugewiesen, an dem er seinen Stand aufbauen kann. Er kümmert sich selbst um den Standaufbau und stellt den Sachgerechten und den Vorschriften entsprechenden Aufbau sicher. Die gesamte Ausrüstung (inklusive Zelt, Tische und sämtliche Kabel) sind selbst mitzubringen.
    2. Der Austeller verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass der Platz nicht beschädigt wird. Der Platz ist so zu hinterlassen wie er vorgefunden wurde. Sämtliche Schäden auf dem zugewiesenen Platz gehen zu Lasten des Marktteilnehmers.
  4. Ausschluss
    1. Der Veranstalter kann verlangen, dass der Aussteller den Platz verlässt oder Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind.
    2. Bitte beschreiben Sie Ihr Warenangebot sehr detailliert auf dem Anmeldeformular. In dieser Hinsicht nichts sagende Bewerbungen werden von uns nicht berücksichtigt.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Bestätigungsnummer auf eines der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Konten der Veranstalter zu zahlen.
    2. Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt.
    3. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält der Veranstalter gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete.
  6. Rücktritt der Veranstalter
    Der Veranstalter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt; der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt.
  7. Aufbau/ Abbau
    Die Auf- und Abbauzeiten werden durch die Auftragsbestätigung festgelegt
Share it!